d) Mit Verfügung vom 28. April 2017 genehmigte das AGR den Teilzonenplan «I.________» mit NV, den die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Innertkirchen am 30. Mai 2012 beschlossen hatten. Die gegen die Genehmigungsverfügung des AGR erhobene Beschwerde wies die JGK mit Entscheid vom 11. April 2019 ab. Seit Beginn der Nutzungsplanung im Jahr 2007 bis heute passte die Regionalkonferenz Oberland-Ost die regionale Verkehrs- und Siedlungsplanung mehrmals an.