a) Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde lnnertkirchen beschlossen den Teilzonenplan «I.________» mit NV erstmals am 22. November 2007. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigte diese Planung mit Verfügung vom 2. Juli 2009. Die gegen diesen Genehmigungsbeschluss erhobenen Beschwerden wies die damalige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK), heute Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), ab. Der Entscheid der JGK wurde beim Verwaltungsgericht angefochten. Mit Urteil vom 7. April 2011 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerden gut und wies die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das AGR zurück.5