Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine neue Volumenberechnung mit entsprechenden Plangrundlagen ein. Weiter holte das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 9. Dezember 2021 beim AWA eine Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit der bestehenden KLARA ein. Mit Eingabe vom 7. Januar 2022 reichte die Gemeinde die bewilligten Projektpläne und mit Eingabe vom 4. Februar 2022 einen Auszug vom Weidhauskataster der A.________ ein.