2. Gegen den Gesamtentscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 13. Juli 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell beantragt sie, es sei die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie bringt zum einen vor, der Entscheid beruhe auf einem unvollständig und nicht richtig festgestellten Sachverhalt.