1. Auf der Parzelle Innertkirchen Grundbuchblatt Nr. H.________ (Baurecht Nr. B.________) befindet sich die A.________. Die Parzelle liegt im Gebiet des Teilzonenplans «I.________» und im Perimeter des Nutzungsfelds 3, das gemäss den Nutzungsvorschriften (NV) des Teilzonenplans mit «Touristische Infrastruktur» betitelt ist.1 Die Beschwerdegegnerin plant, die A.________ baulich zu erweitern und ganzjährig gastgewerblich zu nutzen. Dafür reichte sie am 17. Juli 2020 bei der Gemeinde Innertkirchen ein Baugesuch ein. Die Bauverwaltung Innertkirchen leitete das 1 Der Teilzonenplan «Engstlenalp» vom 30. Mai 2012 wurde am 28. April 2017 durch das Amt für Gemeinden und