1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann und sie durch die Projektänderung vom 8. Februar 2022 nicht gegenstandslos geworden ist. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 13. Juli 2021 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 10. August 2020 mit Projektänderung vom 8. Februar 2022 (Projektänderungspläne revidiert am 19. Januar 2022, alle gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 9. Februar 2022) wird der Bauabschlag erteilt.