Vielmehr zeigen die Fassadenpläne, dass es sich bei der Dachsanierung und der Vordacherweiterung um ein neues Gesamtdach handelt.28 Da das vorgelegte Gesamtprojekt nicht in mehrere Teile aufgesplittet werden kann, kann vorliegend auch nicht ohne ausdrücklichen Antrag von Amtes wegen eine Teilbaubewilligung erteilt werden.29 Im Resultat ist deshalb der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 13. Juli 2021 aufzuheben und dem Baugesuch vom 10. August 2020 mit Projektänderung vom 8. Februar 2022 der Bauabschlag zu erteilen. 7. Zusammenfassung und Kosten