Ausnahmebewilligung für die teilweise Erweiterung des Vordachs in der Grünzone in Frage gestellt hat26 – keinen Antrag auf eine Teilbaubewilligung gestellt.27 Und zum anderen hat sie weder vorgebracht noch geht aus den Plänen hervor, dass die Dachsanierung losgelöst von der Vordacherweiterung realisierbar ist. Vielmehr zeigen die Fassadenpläne, dass es sich bei der Dachsanierung und der Vordacherweiterung um ein neues Gesamtdach handelt.28 Da das vorgelegte Gesamtprojekt nicht in mehrere Teile aufgesplittet werden kann, kann vorliegend auch nicht ohne ausdrücklichen Antrag von Amtes wegen eine Teilbaubewilligung erteilt werden.29