Unabhängig davon, ob die Vordacherweiterung stützfrei erstellt werden soll, liegt sie zum weit überwiegenden Teil in der Grünzone, ist mithin zonenwidrig und somit nicht bewilligungsfähig.22 Das Erstellen eines witterungsgeschützten Bereichs mittels Vordacherweiterung kann auch nicht über die heute bestehende Nutzung der Grünfläche als Allwetterauslauf abgleitet werden, da es sich um eine separate Baute handelt. Die Beschwerdegegnerin hat denn auch zu Recht ein Ausnahmegesuch eingereicht, weshalb nachfolgend zu prüfen bleibt, ob das Bauvorhaben auf dem Ausnahmeweg zu bewilligen ist.