2 und 2a auf der gegenüberliegenden Seite des Spittelbachs liege. Die stützenfreie Erweiterung des Vordachs führe somit zu keiner grösseren Beeinträchtigung der Grünzone. Insofern seien vorliegend die Interessen der Bauherrschaft höher zu gewichten als die öffentlichen Interessen an der Einhaltung der Zonenvorschriften. Die Gemeinde macht in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2021 geltend, die Baukommission habe die Erteilung einer Ausnahme für das Bauen in der Grünzone gutgeheissen, da keine neuen Bauten in der Grünzone vorgesehen seien. Es handle sich lediglich um eine Verlängerung des bestehenden Dachs ohne Stützen. Somit werde die Grünzone nicht weiter belastet resp. tangiert.