Das Regierungsstatthalteramt weist in seiner Stellungnahme vom 19. November 2021 darauf hin, im vorliegenden Fall erscheine für das Bauen in der Grünzone eine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt, weil sich unterhalb der Dacherweiterung bereits heute ein Allwetterauslauf für Pferde bzw. eine befestigte Fläche befinde. Insofern sei der Zweck der Grünzone damit ohnehin schon beeinträchtigt. Das erweiterte Vordach habe auch keinen Einfluss auf wichtige Ortsansichten und Aussichtslagen, zumal das zu erweiternde Dach grösstenteils zwischen dem Gebäude Nr. 63 und einem Wald bzw. den Gebäuden Nrn. 2 und 2a auf der gegenüberliegenden Seite des Spittelbachs liege.