Der gedeckte Platz, der durch die Vordacherweiterung geschaffen werden soll, werde diesem Zweck dienen. Es sei ohne unverhältnismässigem Aufwand nicht möglich, andernorts auf ihrem Grundstück einen witterungsgeschützten Platz zu erstellen. Zu beachten sei dabei insbesondere, dass der geplante, witterungsgeschützte Platz möglichst direkt an die Pferdestallungen grenzen sollte. Durch die Erweiterung des Vordachs würden weder öffentliche noch nachbarliche Interessen beeinträchtigt. Damit seien alle Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung gemäss Art.