c) Der Beschwerdeführer verweist in seiner Beschwerde auf den Gesamtbauentscheid und bringt vor, daraus entnehme er vor allem Ausnahmegesuche wie das Bauen in der Grünzone sowie besondere Verhältnisse und Interessen. Wenn man die richtigen Personen kenne, könnten sämtliche Auflagen, Baureglemente und Zonenpläne mit Ausnahmebewilligungen umgangen werden.