Diesbezüglich ist die Beschwerde gutzuheissen. Es ist an der Gemeinde, im Rahmen eines Baupolizeiverfahrens abzuklären, ob die Mistmulde am heutigen Standort baubewilligt ist. Falls nicht, so hat sie die Wiederherstellungsverfahren den rechtmässigen Zustand anzuordnen, wobei der Beschwerdegegnerin die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs offensteht. 6. Erweiterung und Anpassung des Vordachs in der Grünzone