h) Entgegen den Ausführungen anlässlich der Einigungsverhandlung vom 17. Mai 2021 bedarf es damit auch für die Umplatzierung der Mistmulde eines Baubewilligungsverfahrens. Dabei ist insbesondere ihr Standort in der Grünzone und die möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung zu prüfen.