Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2021 auf die Gewässerschutzbewilligung vom 25. Juli 2012. Mit der Erstellung einer dichten Transportmulde seien die Auflagen eingehalten und umgesetzt. Das Verschieben der bestehenden Mistmulde sowie die Erstellung einer Betonplatte sei auf Wunsch des Beschwerdeführers erfolgt. Es handle sich um eine zusätzliche (freiwillige) Massnahme der Beschwerdegegnerin.