Das Regierungsstatthalteramt wiederholt in seiner Stellungnahme vom 19. November 2021 die Auffassung, dass die Mistmulde nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahren gewesen sei. Gleichzeitig führt es aus, dass es sich bei der Genehmigung des Plans «Mistmulde» tatsächlich um einen Fehler seitens der Baubewilligungsbehörde handle. Daher sei der Gesamtbauentscheid vom 13. Juli 2021 entsprechend anzupassen und die Mistmulde im fraglichen Plan als «nicht bewilligt» zu kennzeichnen.