c) Mit Verfügung vom 15. Oktober hat das Rechtsamt der BVD darauf hingewiesen, der Plan «Mistmulde 1:200 vom 10. August 2020, revidiert am 27. Mai 2021» enthalte den Bewilligungsstempel des Regierungsstatthalteramts Emmental und werde im angefochtenen Gesamtbauentscheid als bewilligt aufgeführt. Nach summarischer Einschätzung sei die Mistmulde am neuen Standort wohl Teil des Anfechtungsobjekts und somit vom Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens erfasst. Es sei fraglich, ob für den neuen Standort der Mistmulde ein ordentliches und den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden sei.