7/16 BVD 110/2021/138 Beschwerdeführer stehe es als Nachbar offen, im baupolizeilichen Verfahren Parteirechte geltend zu machen. Soweit er die baupolizeilichen Tatbestände allerdings im vorliegenden Beschwerdeverfahren vorbringe, würden diese Rügen über das Anfechtungsobjekt hinausgehen und es könne nicht darauf eingetreten werden.