Die Gemeinde habe als zuständige Baupolizeibehörde die vom Beschwerdeführer geltend gemachten baupolizeilichen Beanstandungen aufgegriffen und ein baupolizeiliches Verfahren eröffnet. Anlässlich der Einigungsverhandlung seien unter der Leitung der Gemeinde Verhandlungen zum baupolizeilichen Verfahren geführt und ein separates Protokoll erstellt worden. Dem 12 Vorakten, pag. 117 ff. 13 Vgl. Beschwerdebeilage Nr. 4 (Aktennotiz zu den baupolizeilichen Feststellungen vom 17. Mai 2021). 14 Vorakten, pag. 34. 15 Vorakten, pag. 34. 16 Vorakten, pag. 36.