Gleichzeitig wurde ausgeführt, für das leichte Verschieben und das Betonieren einer Bodenplatte müsse kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.15 Der neue Standort der Mistmulde wurde auf dem zusätzlichen Plan «Mistmulde 1:200 vom 10. August 2020, revidiert am 27. Mai 2021» eingezeichnet und dem Protokoll der Einigungsverhandlung als integraler Bestandteil beigelegt.16 Gleichzeitig wurde dieser Plan mit Gesamtbauentscheid vom 13. Juli 2021 (sowohl im Dispositiv als auch mit Bewilligungsstempel auf der Planunterlage) bewilligt. Die Beschwerdegegnerin hat im August 2021 die Umplatzierung der Mistmulde auf die Betonplatte vorgenommen.