Das Resultat der Besprechung wurde im Protokoll zur Einigungsverhandlung festgehalten.13 Es wurde vereinbart, die Mistmulde müsse rund einen Meter näher zum Stall und auf einer geschlossenen Betonplatte aufgestellt werden.14 Zudem müsse die überdeckte Mistmulde nach dem Einfüllen wegen der Geruchsimmissionen immer wieder vollständig geschlossen werden. Gleichzeitig wurde ausgeführt, für das leichte Verschieben und das Betonieren einer Bodenplatte müsse kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.15