a) Der Beschwerdeführer hat im Baubewilligungsverfahren mit seiner Einsprache den bisherigen Standort der Mistmulde gerügt und insbesondere ausgeführt, diese sei in der Grünzone nicht bewilligungsfähig. Zudem verwies er auf Geruchsimmissionen und die Gefahr der Trinkwasserverunreinigung, welche durch die Versenkung der Mistmulde in einer Baugrube bestehe.12 Im Anschluss an die Einigungsverhandlung vom 17. Mai 2021 wurden unter der Leitung der Gemeinde diverse baupolizeiliche Themen besprochen. Dazu gehörte auch der Standort der Mistmulde. Das Resultat der Besprechung wurde im Protokoll zur Einigungsverhandlung festgehalten.13