b) Vorliegendes Anfechtungsobjekt ist die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 13. Juli 2021 betreffend das Bauvorhaben «Sanierung Pultdach (anstelle Blechdach neu Ziegeldach), Anpassung und Erweiterung Vordach (stützenfrei)». Der Beschwerdeführer bringt zum Teil Einwände vor, die sich nicht auf das geplante Bauvorhaben beziehen. So macht er geltend, in den letzten vier Jahren seien diverse Umbauten ohne Baubewilligung vorgenommen worden (Dachverlängerung, Umnutzung Werkstatt in Sattelkammer, Einbau sanitärer Anlagen). Zudem seien in den letzten zwei Jahren die zwei neuen Dächer südöstlich bereits an das zu bewilligende Bauprojekt angepasst worden.