f) Hingegen hat die Beschwerdegegnerin weder in ihrer Eingabe zur Projektänderung Ausführungen zur Umplatzierung der Mistmulde gemacht noch hat sie eine spezifische Planunterlage hierzu eingereicht. Stattdessen wird diese in den eingereichten Projektänderungsplänen am bisherigen, von ihr aufgegebenen Standort mit dem Vermerk «MISTMULDE GEDECKT BEWILLIGT» ausgewiesen. Ob die Mistmulde am ausgewiesenen Standort jemals bewilligt wurde, ist für die BVD nicht ersichtlich und ist auch nicht weiter zu klären