Eine Rückweisung an die Vorinstanz zur Weiterbehandlung ist ebenfalls nicht nötig. Die neuen Pläne zur Projektänderung (bestehend aus den Planunterlagen «Situation Projektänderung 1:500», «Erdgeschoss Projektänderung 1:100», «Längsschnitt Projektänderung 1:100», «Nordwest-Fassade Projektänderung 1:100», «Südost-Fassade Projektänderung 1:100», «Südwest-Fassade Projektänderung 1:100», «Umgebungsplan Projektänderung 1:200») ersetzen jene Pläne, welche dem Entscheid der Vorinstanz zugrunde liegen. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den Planunterlagen vom 19. Januar 2022 mit Stempel des Rechtsamt der BVD vom 9. Februar 2022.