Gemäss den bewilligten Plänen ragen Teilbereiche des Vordachs in den Gewässerraum sowie in die Grünzone, wofür die Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren Ausnahmegesuche gestellt hat. Zudem liegt dem Gesamtbauentscheid ein bewilligter Plan «Mistmulde 1:200 vom 10. August 2020, revidiert am 27. Mai 2021 (Beilage 3 im Anhang zum Gesamtbauentscheid)» bei, wonach die Mistmulde auf dem Vorplatz nördlich des Gebäudes näher zu diesem umplatziert sowie auf eine Betonbodenplatte gesetzt werden soll.