Der Parteianwalt der Beschwerdegegnerin reicht nach Aufforderung durch das Rechtsamt am 6. Mai 2022 die Kostennote ein. Gleichzeitig weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass ausschliesslich die Sanierung des Pultdachs und die Anpassung sowie Erweiterung des Vordachs Gegenstand des Beschwerdeverfahrens und der Projektänderung bilde. Der Hinweis des Regierungsstatthalters treffe demnach zu, wonach «Sitzplätze sowie Wohnungs-, Garage- und Stallumbauten» nicht zu beurteilen seien. 7. Auf die Rechtsschriften sowie die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.