Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass in den eingereichten Plänen bauliche Veränderungen eingezeichnet seien (zusätzliche Sitzplätze sowie Wohnungs-, Garage- und Stallumbauten), welche nicht im Zusammenhang mit der Projektänderung stünden und daher nicht zu bewilligen seien. In seiner Stellungnahme vom 21. April 2022 geht der Beschwerdeführer auf die Platzierung der Mistmulde ein, äusserte sich aber nicht zur geplanten Reduktion des Vordachs gemäss der vorgelegten Projektänderung. Der Parteianwalt der Beschwerdegegnerin reicht nach Aufforderung durch das Rechtsamt am 6. Mai 2022 die Kostennote ein.