6. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Das Regierungsstatthalteramt teilte in seiner Stellungnahme vom 1. März 2022 mit, es sei mit der eingereichten Projektänderung grundsätzlich einverstanden. Gleichzeitig weist es aber darauf hin, dass in den eingereichten Plänen bauliche Veränderungen eingezeichnet seien (zusätzliche Sitzplätze sowie Wohnungs-, Garage- und Stallumbauten), welche nicht im Zusammenhang mit der Projektänderung stünden und daher nicht zu bewilligen seien.