Falls sie eine Projektänderung einreichen wolle, seien die Projektänderungspläne neu einzureichen und – sofern sie der summarischen Einschätzung des Rechtsamts folge – die Begrenzung des Gewässerraums gemäss dem revidierten Baureglement auszuweisen. Mit Schreiben vom 8. Februar 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein (bestehend aus den Planunterlagen «Situation Projektänderung 1:500», «Erdgeschoss Projektänderung 1:100», «Längsschnitt Projektänderung 1:100», «Nordwest- Fassade Projektänderung 1:100», «Südost-Fassade Projektänderung 1:100», «Südwest-Fassade Projektänderung 1:100», «Umgebungsplan Projektänderung 1:200», alle revidiert am 19. Januar