Weiter äusserte sich das Regierungsstatthalteramt zu der Bewilligungsfähigkeit des Vordachs. Schliesslich hat sich auch die Gemeinde Utzenstorf in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2021 positiv zur Bewilligungsfähigkeit des Vordachs geäussert. Bezüglich dem Verschieben der bestehenden Mistmulde und Betonieren der Bodenplatte verweist sie auf die Einspracheverhandlung, an welcher auf die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verzichtet worden sei.