Eventualantrag neue Planunterlagen mit einer flächenmässigen Reduktion des Vordachs eingereicht hat, falls die Vordacherweiterung mit den beantragten Massen nicht bewilligungsfähig sein sollte. Auch das Regierungsstatthalteramt Emmental hält in seiner Stellungnahme vom 19. November 2021 fest, die Mistmulde sei nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens gewesen. Insoweit handle es sich bei der Genehmigung des Plans «Mistmulde» um einen Fehler der Baubewilligungsbehörde, weshalb der Gesamtbauentscheid anzupassen und der fragliche Plan als «nicht bewilligt» zu kennzeichnen sei. Weiter äusserte sich das Regierungsstatthalteramt zu der Bewilligungsfähigkeit des Vordachs.