Zudem stellte sie die bewilligten und gestempelten Pläne sowie eine Aktennotiz vom 17. Mai 2021 zu baupolizeilichen Feststellungen samt einem Bauentscheid vom 30. August 2021 betreffend einem Umbau eines Garagentors zu. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. September 2021 die Beschwerdeabweisung, soweit darauf überhaupt eingetreten werden könne.