3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Stellungnahme vom 31. August 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Utzenstorf reichte am 8. September 2021 eine Stellungnahme ein, ohne einen Antrag zu stellen. Zudem stellte sie die bewilligten und gestempelten Pläne sowie eine Aktennotiz vom 17. Mai 2021 zu baupolizeilichen Feststellungen samt einem Bauentscheid vom 30. August 2021 betreffend einem Umbau eines Garagentors zu.