Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat in der Folge das Bauvorhaben als «Sanierung Pultdach (anstelle Blechdach neu Ziegeldach), Anpassung und Erweiterung Vordach (stützenfrei)» umschrieben und als solches behandelt. Nachdem das Regierungsstatthalteramt darauf hinwies, das Vordach werde in die Grünzone hineinragen und dafür müsse ein Ausnahmegesuch eingereicht werden, reichte die Beschwerdegegnerin am 30. September 2020 das Ausnahmegesuch «Bauen in der Grünzone» ein.1 Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Am 17. Mai 2021 fand eine Einigungsverhandlung statt. 1 Vorakten, pag. 133-136.