1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. August 2020 (eingegangen am 11. August 2020) bei der Gemeinde Utzenstorf ein Baugesuch ein für die Sanierung des Pultdachs sowie die Anpassung des Vordachs auf Parzelle Utzenstorf Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt teilweise in der Wohnzone W2 und teilweise in der Grünzone. Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat in der Folge das Bauvorhaben als «Sanierung Pultdach (anstelle Blechdach neu Ziegeldach), Anpassung und Erweiterung Vordach (stützenfrei)» umschrieben und als solches behandelt.