2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 1428.95 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 2892.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung