diesen ist ebenfalls zu entnehmen, dass zum jetzigen Zeitpunkt auf der Nachbarparzelle entlang der Grenze zur Bauparzelle eine Hecke in der Höhe von deutlich über 0.60 m steht. Zwar wurde sie gemäss Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers auf Aufforderung des Beschwerdegegners deutlich zurückgeschnitten. Aus den mit den Schlussbemerkungen eingereichten Fotos geht aber hervor, dass die Hecke nach wie vor eine Höhe von deutlich über 0.60 m aufweist.