c) Wie die bewilligten Pläne und die vom Beschwerdegegner (mit der Beschwerdeantwort) und vom Beschwerdeführer (mit den Schlussbemerkungen) eingereichten Fotos zeigen, kommt bei der Ausfahrt vom geplanten Autoabstellplatz auf die L.________strasse das Sichtfeld, das in einem Höhenbereich zwischen 0.60 m und 3.00 m über der Fahrbahn freigehalten werden muss, auf die Nordwestecke der benachbarten Parzelle Nr. I.________ zu liegen; diesen ist ebenfalls zu entnehmen, dass zum jetzigen Zeitpunkt auf der Nachbarparzelle entlang der Grenze zur Bauparzelle eine Hecke in der Höhe von deutlich über 0.60 m steht.