In ihrer Stellungnahme vom 30. August 2021 führt die Gemeinde aus, es handle sich bei der L.________strasse um eine Quartier- und nicht eine Durchgangsstrasse, weshalb das Verkehrsaufkommen sehr gering sei. Aus diesem Grund und weil das Wohnmobil in der Regel nicht täglich bewegt werde, werde bei der betroffenen Parzelle die Verkehrssicherheit als genügend erachtet.