Falls dies doch gewünscht wird, ist eine andere Lösung in Betracht zu ziehen, bei welcher kein zweiter Strassenanschluss notwendig ist. Alternative Abstellmöglichkeiten, die über den bestehenden, allenfalls etwas verbreiterten Strassenanschluss genutzt werden könnten, sind realisierbar. Es liegen somit keine genügenden sachlichen Gründe für die Bewilligung eines zweiten Strassenanschlusses vor. 4 Strassenanschlussbewilligung