speziellen Eigenschaften bezüglich Grösse, Form oder Lage auf, die einen weiteren Strassenanschluss rechtfertigen würden. Ausserdem verfügt das Grundstück mit drei bestehenden Parkplätzen grundsätzlich schon über genügend Abstellplätze und der zusätzliche wird nur beantragt, um darauf ein Wohnmobil, welches nicht täglich benutzt wird, abzustellen. Das Wohnmobil muss zudem nicht zwingend in der Nähe des Wohnhauses abgestellt werden. Falls dies doch gewünscht wird, ist eine andere Lösung in Betracht zu ziehen, bei welcher kein zweiter Strassenanschluss notwendig ist.