Die Bau- und Betriebskommission der Gemeinde hat an der Sitzung vom 7. April 2021 den zusätzlichen Strassenanschluss an die L.________strasse bewilligt. Im angefochtenen Entscheid hält sie unter III. Ziffer 2 fest, dass es beim vorliegenden Bauvorhaben wenig Sinn mache, den Bau des geplanten Autoabstellplatzes auf der bestehenden Zufahrt zu verlangen. Diese Zufahrt sei zu schmal. Das Wohnmobil müsse ständig auf die L.________strasse manövriert werden, wenn man mit dem Personenwagen, welcher in der Garage stationiert sei, das Grundstück verlassen wolle. Weiter werde dadurch zusätzliches Verkehrsaufkommen generiert.