Alternativstandorte habe er mit dem Landschaftsgärtner geprüft, jedoch aus Kostengründen (bauliche Massnahmen in der Höhe von ca. CHF 50 000.00) als nicht realisierbar befunden. Es sei legitim, dass die Bauherrschaft eine möglichst optimale Ausnützung des Grundstücks anstrebe. Die L.________strasse sei eine kleine Nebenstrasse in Ringform mit sehr geringem Verkehrsaufkommen und acht angrenzenden Parzellen. Aufgrund der geringen Frequentierung habe man ausreichend Zeit, um das Wohnmobil sicher aus beiden Richtungen auf dem Abstellplatz zu parkieren und auch wegzufahren. Das Wohnmobil werde nicht täglich betrieben und es verfüge ausserdem über zwei Rückfahrkameras.