c) Der Beschwerdegegner führt in seiner Stellungnahme vom 19. April 2021 aus, sie hätten sich vor kurzem einen langersehnten Wunsch erfüllt und ein Wohnmobil gekauft. Um dieses auf ihrem Grundstück abstellen zu können, hätten sie verschiedene Optionen geprüft und sich schlussendlich dafür entschieden, ein Baugesuch für einen Abstellplatz an der Grundstücksgrenze zur Parzelle Nr. I.________ einzureichen. Er wolle den Bau so nahe wie möglich an die Grundstücksgrenze legen. Alternativstandorte habe er mit dem Landschaftsgärtner geprüft, jedoch aus Kostengründen (bauliche Massnahmen in der Höhe von ca. CHF 50 000.00) als nicht realisierbar befunden.