Ebenso wurde einem Bauern eine neue Zufahrt zum geplanten Ökonomiegebäude bewilligt, obwohl sein Grundstück bereits mehrere Strassenanschlüsse hatte. Angesichts der betrieblichen Bedürfnisse, der stattlichen Parzellengrösse, der fehlenden Wendemöglichkeiten und der Hanglage bestanden genügend sachliche Gründe für einen weiteren Strassenanschluss.13 Hingegen wurde die Bewilligung für einen zweiten Strassenanschluss zur Erschliessung einer Garage verweigert, weil kein echtes Bedürfnis für den zweiten Anschluss bestand. Die Garage konnte ohne grossen Aufwand über den bestehenden Strassenanschluss erschlossen werden.14