Es braucht dafür haltbare Gründe. Solche Gründe wurden in der Praxis etwa bejaht bei Grundstücken in Hanglage11 oder wenn mit dem zweiten Strassenanschluss eine bestehende, verkehrssicherheitsmässig unbefriedigende Ein- und Ausfahrt entlastet werden konnte.12 Ebenso wurde einem Bauern eine neue Zufahrt zum geplanten Ökonomiegebäude bewilligt, obwohl sein Grundstück bereits mehrere Strassenanschlüsse hatte.