bereits über eine Autozufahrt von der L.________strasse auf das Baugrundstück mit Abstellplatz und Garage. Zurzeit verfügt das Baugrundstück über drei Autoabstellplätze, davon zwei in der Garage; das Wohnmobil steht im jetzigen Zeitpunkt auf dem bestehenden Abstellplatz ausserhalb der Garage. Die Ein- und Ausfahrt auf den für das Wohnmobil geplanten Autoabstellplatz erfolgt direkt von bzw. auf die L.________strasse. Daher ist eine zusätzliche Strassenanschlussbewilligung gemäss Art. 85 Abs. 1 SG notwendig. Umstritten ist vorliegend vor allem, ob der zusätzliche Strassenanschluss bewilligungsfähig ist.