Diese kann in erster Linie als eine Reihe verschiedener Zwecke und Tätigkeiten beschrieben werden, zu denen etwa Erholung, Schlafen, Essen oder Hausarbeit gehören. Darüber hinaus werden der Wohnnutzung auch Räume für Freizeitbeschäftigungen und andere Nutzungen zugerechnet, sofern diese einen hinreichenden Bezug zum Wohnen aufweisen.9 Zu der üblichen Ausstattung von Wohnzonen gehören auch die mit Wohnbauten in Zusammenhang stehenden Nebenbauten und -anlagen, wie beispielsweise Abstellräume oder Parkplätze.